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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers
REISEMOSAIK Reiseagentur Wilhelm, Inh. Jens Wilhelm (nachfolgend REISEMOSAIK
genannt), vermittelt Reiseleistungen als Selbständiger Reiseberater in
Partnerschaft mit HEGENLOH Reisen. REISEMOSAIK tritt ausschließlich als
Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flug oder Bahn), sonstiger
touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen), fremd
veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DERTOUR, Jahn Reisen, FTI Touristik, alltours usw.) auf. Im Falle einer Buchung
kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und
dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten
daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von REISEMOSAIK und haben
keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen
erfolgen. Auf die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, sowie von HEGENLOH Reisen wird insoweit
verwiesen.
Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen REISEMOSAIK als
Eigenveranstalter auftritt (diese werden grundsätzlich gesondert als
Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür erstellten
Angebote bzw. produzierten Flyer und Prospekten die beigelegten Bedingungen.
1. Vertragsabschluss
Der Abschluss des Vertrages bedarf der schriftlichen Form. Der Auftrag des
Kunden an REISEMOSAIK, eine Beförderung, eine sonstige touristische
Einzelleistung oder eine fremd veranstaltete Pauschalreise zu buchen, kann
schriftlich, per Telefax, über Online-Dienste oder telefonisch mit schriftlicher
Bestätigung erfolgen. Mit Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen dem
Kunden und der REISEMOSAIK der Reisevermittlungsvertrag als
Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Wird der Auftrag über Online-Dienste
erteilt, bestätigt REISEMOSAIK den Eingang des Auftrags unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der
Annahme des Vermittlungsauftrages dar. Für die Rechte und Pflichten des Kunden
gegenüber dem Veranstalter der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die
mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- und
Geschäftsbedingungen inkl. der Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen
eines Buchungsauftrages. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen
verpflichtet sich der Kunde, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die
Bezahlung des Reisepreises) sowie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen.
Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer. Die vertragliche Pflicht
von REISEMOSAIK ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
Beförderungsleistungen, der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen oder
der fremd veranstalteten Pauschalreise. Die Erbringung der gebuchten Leistungen
als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von REISEMOSAIK.
2. Haftung des Reisevermittlers
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen
beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem
Kunden gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von REISEMOSAIK gegenüber
dem Reiseteilnehmer dar. Soweit REISEMOSAIK eine entsprechende vertragliche
Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat,
haftet REISEMOSAIK nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des
Kunden entsprechend den Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
REISEMOSAIK haftet selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen-
oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung durch
fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen entstehen, sondern lediglich
für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße
Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer. Für Schäden
im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund,
haftet REISEMOSAIK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Vermittlung von
3.1 Pauschalreisen / Last-Minute-Reisen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Reiseveranstalters, welche der Kunde bei einer Buchung akzeptieren muss. Bei
einer Tel. Buchung wird der Kunde gebeten, die AGB des jeweiligen Veranstalters
anzufordern.
3.2 Linienflüge
Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft. Im Allgemeinen gilt, dass bei den meisten Preisklassen eine
Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder gar nicht möglich ist.
REISEMOSAIK kann hierfür die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte
einziehen. Storno- und Umbuchungsgebühren werden gemäß den IATA Richtlinien
erhoben. Dem Kunden gegenüber wird REISEMOSAIK jedoch ausschließlich als
Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Fluggesellschaft tätig. REISEMOSAIK trifft keine eigene
Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung.
3.3 Sonder- und Charterflüge
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters
der jeweiligen Fluggesellschaft, welche der Kunde bei einer Buchung angezeigt
bekommt und bestätigen muss. Alle Sonder und Charterflüge sollten vom Kunden
spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem
Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so
besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der
Fluggesellschaften sind verbindlich. REISEMOSAIK behält sich vor, dem Kunden
alle der REISEMOSAIK bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung
gestellten Kosten in Rechnung zu stellen.
3.4 Hotel
Nach den jeweiligen Bedingungen des Hotels.
3.5 Mietwagen
Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. REISEMOSAIK verweist auf
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters.
3.6 Ferienwohnungen / Ferienhäuser
Es gelten besondere Bedingungen für Ferienwohnungen / Ferienhäuser. REISEMOSAIK
verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
3.7 Event-Tickets/ Eintrittskarten
Es gelten besondere Bedingungen für Event-Tickets / Eintrittskarten. REISEMOSAIK
verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
4. Reiseunterlagen
4.1 Sowohl den Kunden, wie auch REISEMOSAIK trifft die Pflicht, Vertrags-
und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch
REISEMOSAIK ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige
Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, REISEMOSAIK über - für Ihn erkennbare -
Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten
unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann
eine Schadensersatzverpflichtung von REISEMOSAIK bezüglich eines hieraus dem
Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen
sein. Eine Schadensersatzverpflichtung durch REISEMOSAIK entfällt vollständig,
wenn die in 4.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
5. Pflichten von REISEMOSAIK bei Reklamationen des Kunden gegenüber den
vermittelten Reiseunternehmen
5.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von
REISEMOSAIK auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den
Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und
Adressen der gebuchten Unternehmen.
5.2 Eine Verpflichtung von REISEMOSAIK zur Entgegennahme und/oder
Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
Übernimmt REISEMOSAIK die Weiterleitung Frist wahrender Anspruchsschreiben des
Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm
selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
5.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht von REISEMOSAIK zur Beratung
über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder
sonstige rechtliche Bestimmungen.
6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Zoll-,
Devisen- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Soweit von REISEMOSAIK zu
den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, geht REISEMOSAIK davon
aus, dass alle Teilnehmer deutsche Staatsbürger sind, sofern eine andere
Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Teilnehmer nicht mitgeteilt
wird. Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt REISEMOSAIK dem
Kunden zu obigen Punkten gewissenhaft Auskunft. Entsprechende Hinweispflichten
von REISEMOSAIK beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von
geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen
Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer
Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
REISEMOSAIK kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass sie den Kunden
auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht
kommenden Informationsstellen verweist. Kosten und Nachteile, die dem Kunden aus
der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten. Zur
Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen
Dokumenten ist REISEMOSAIK ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht
verpflichtet. REISEMOSAIK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Anmeldende/Reisende REISEMOSAIK mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass REISEMOSAIK die Verzögerung zu vertreten hat.
7. Zahlung
Bei allen von REISEMOSAIK vermittelten Reisen und Reiseleistungen erfolgt die
Zahlung nach den jeweils vermittelten Bedingungen der einzelnen
Reiseveranstalter. REISEMOSAIK hat keinen Einfluss auf deren Änderungen. Jeder
Reiseteilnehmer trägt selbstständig dafür Sorge, dass er fristgerecht die
entsprechenden Leistungen erbringt. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung
erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung
gesondert angegeben. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies
gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB geschieht.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen
Veranstalter. Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind auf der
Buchungsbestätigung angegeben und sofort fällig.
8. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haftet REISEMOSAIK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Anerkennung
Mit der verbindlichen Buchung bei REISEMOSAIK werden vom Reisenden die o.g.
Reisebedingungen ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind
ungültig.
10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des
vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Die
Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende
gegenüber REISEMOSAIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können
Ansprüche gegen REISEMOSAIK nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Kunden
gegenüber REISEMOSAIK, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen REISEMOSAIK
begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müsste.
12. Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann die REISEMOSAIK nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen von REISEMOSAIK gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
von REISEMOSAIK maßgebend. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und REISEMOSAIK findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
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